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Sozialversicherung 4 Min. Lesezeit

IV-Entscheid erhalten: Sie haben das Recht, ihn zu hinterfragen

Ein ablehnender oder kürzender Entscheid der IV ist nicht das letzte Wort. Gegen einen Vorbescheid können Sie Einwand erheben, gegen die spätere Verfügung steht Ihnen die Beschwerde offen. Entscheidend sind dabei die Fristen, die zum Teil sehr kurz sind.

Das Sozialversicherungsrecht begleitet unsere Kanzlei seit vielen Jahren. Was wir immer wieder sehen: Betroffene legen einen Entscheid zur Seite, weil er endgültig wirkt, dabei wäre er anfechtbar gewesen.

Der Ablauf folgt in der Regel zwei Stufen. Zunächst erhalten Sie einen Vorbescheid; dagegen können Sie innert Frist schriftlich Einwand erheben. Bleibt es beim ablehnenden Ergebnis, ergeht eine anfechtbare Verfügung, gegen die Sie beim kantonalen Versicherungsgericht Beschwerde führen können.

Häufig hängt vieles an der medizinischen Beurteilung. Ein Gutachten lässt sich hinterfragen, ergänzende Arztberichte können das Bild verändern. Hier genau hinzuschauen, ist oft der entscheidende Punkt.

Wenn Sie einen Vorbescheid oder eine Verfügung erhalten haben, bringen Sie die Unterlagen ins Erstgespräch mit. Wir prüfen die Erfolgsaussichten nüchtern und achten gemeinsam mit Ihnen auf die laufenden Fristen.

Verfasst von Stefan Galligani

Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihre konkrete Situation klären wir die Lage gerne im Erstgespräch.