Das revidierte Erbrecht: mehr Freiheit beim Vererben
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein revidiertes Erbrecht. Der wichtigste Punkt für Sie: Die Pflichtteile sind kleiner geworden, Sie können also über einen grösseren Teil Ihres Vermögens frei verfügen. Wer ein Testament oder einen Erbvertrag aus früheren Jahren hat, sollte ihn bei Gelegenheit prüfen lassen.
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