Das revidierte Erbrecht: mehr Freiheit beim Vererben
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein revidiertes Erbrecht. Der wichtigste Punkt für Sie: Die Pflichtteile sind kleiner geworden, Sie können also über einen grösseren Teil Ihres Vermögens frei verfügen. Wer ein Testament oder einen Erbvertrag aus früheren Jahren hat, sollte ihn bei Gelegenheit prüfen lassen.
Bis Ende 2022 war ein erheblicher Teil des Nachlasses für die nächsten Angehörigen reserviert. Mit der Revision ist der Pflichtteil der Nachkommen reduziert worden, und der Pflichtteil der Eltern ist ganz entfallen. In der Praxis heisst das: Sie haben mehr Spielraum, um zum Beispiel eine Lebenspartnerin, ein Patenkind oder eine gemeinnützige Organisation stärker zu berücksichtigen.
Diese grössere Freiheit will genutzt sein, ohne dass am Ende Streit entsteht. Ein Testament, das vor 2023 verfasst wurde, kann Formulierungen enthalten, die heute anders auszulegen sind, etwa wenn darin von der «verfügbaren Quote» die Rede ist. Hier lohnt sich ein prüfender Blick.
Für Paare ohne Trauschein bleibt wichtig: Eine Lebenspartnerin oder ein Lebenspartner erbt von Gesetzes wegen nichts. Wer den anderen absichern will, muss das ausdrücklich regeln, sei es im Testament oder im Erbvertrag.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre bestehende Regelung noch zu Ihren Wünschen passt, schauen wir sie im Erstgespräch gemeinsam an und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten das neue Recht eröffnet.
Verfasst von Dr. iur. Elias Hörhager
Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihre konkrete Situation klären wir die Lage gerne im Erstgespräch.